Installateurbetreuung

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Für Elektroinstallateure

Sie wollen mit ihrem Unternehmen in unserem Netzgebiet arbeiten? Für die Kommunikation mit den Installationsunternehmen setzt die Städtische Werke Netz + Service GmbH seit dem Jahr 2014 die Online-Plattform Geoportal Nordhessen ein. Über dieses Portal haben Sie die Möglichkeit alle Themen online zu erfassen und uns zu übermitteln die für Sie relevant sind, seien es z.B. Inbetriebsetzungsanfragen oder eine Anlagenstilllegung.

Für weitere Hilfe haben wir Ihnen einen + Handbuch erstellt.

Um das Geoportal nutzen zu können, müssen Sie sich einmalig registrieren. Mit Ihrem Passwort stehen Ihnen dann alle Dienste sofort zur Verfügung.

Zur Registrierung

Allgemeine Hinweise

Inbetriebsetzungskosten

Im Netzgebiet der Städtische Werke Netz + Service GmbH werden etwaige anfallende Inbetriebsetzungskosten dem beantragenden Installationsunternehmen berechnet. Hier finden Sie das entsprechende Preisblatt.

Die Kosten für die Inbetriebsetzung von Bauzählern oder Sondermessungen werden nach dem tatsächlichen Aufwand berechnet. Sollten Sie eine Kostenabschätzung benötigen, können Sie diese gerne bei uns erfragen.

TAB, Verordnungen, Richtlinien

Sie als unser Partner sind Experte und verfügen über das nötige Fachwissen, um den Anschluss an unser Versorgungsnetz fachmännisch durchzuführen. Hier finden Sie die technischen Informationen und entsprechende Downloads, die Sie dazu benötigen.

Die VDE-AR-N 4110 - "Technische Regeln für den Anschluss von Kundenanlagen an das Mittelspannungsnetz und deren Betrieb (TAR Mittelspannung)" in seiner jeweils gültigen Fassung, beschreibt die Mindestanforderungen, die für Planung, Bau, Anschluss und Betrieb von Kundenanlagen an das Mittelspannungsnetz der Städtische Werke Netz + Service GmbH Kassel zu beachten sind. Sie dient gleichermaßen dem Netzbetreiber, dem Anlagenerrichter und dem Anlagenbetreiber als Planungsunterlage und Entscheidungshilfe und erhält wichtige Informationen zum Betrieb solcher Anlagen.

Ausgehend von diesen technischen Mindestanforderungen beschreibt das vorliegende Dokument die zusätzlichen Bedingungen für kundeneigene 10/20 kV Schaltanlagen im Versorgungsgebiet der Städtische Werke Netz + Service GmbH:

Erzeugungsanlagen

Alles einfach online

Grundsätzlich erfolgt der Anschluss einer Stromerzeugungsanlage in drei Schritten, wobei Schritt 1 sowohl durch Sie als auch durch Ihren Auftraggeber – den Anlagenbetreiber – erledigt werden kann. Wir empfehlen Ihnen jedoch alle Schritte selbst durchzuführen.

  • Schritt 1: Die Einspeiseanfrage
  • Schritt 2: Die Einspeiseanmeldung
  • Schritt 3: Die Inbetriebsetzungsmeldung

Alle Schritte und Formalitäten zum Anschluss einer Stromerzeugungsanlage erledigen Sie online über unser Geoportal. Beim Ausfüllen der Formulare werden Sie komfortabel durch die Angaben geleitet. Denken Sie unbedingt daran, die Einspeiseanfrage vor dem Bau der Anlage zu stellen.

1. Anfrage

Die Einspeiseanfrage

Die Einspeiseanfrage ist die Grundlage für unsere Netzverträglichkeitsprüfung und zwingend vor dem Bau der Anlage notwendig. Dazu benötigen wir die Angaben zum Betreiber sowie zu Art und Leistung der Stromerzeugungsanlage. Außerdem ist im Formular einzutragen, welches Versorgungskonzept (z. B. Volleinspeisung oder Überschusseinspeisung) geplant ist.

Nach einer positiven Netzverträglichkeitsprüfung erhält der Betreiber eine schriftliche Zusage für den Anschluss der Anlage. Die angefragte Leistung ist damit für einen Zeitraum von sechs Monaten reserviert.

2. Anmeldung und Inbetriebsetzung

Die Einspeiseanmeldung

Nach der Zusage für den Anschluss der Anlage können Sie die genehmigte Anfrage online über das Geoportal öffnen und mit „Bearbeiten“ die letzten fehlenden Angaben ergänzen – dies ist dann die Einspeiseanmeldung.

Wurde die Einspeise-Voranfrage vom Anlagenbetreiber vorgenommen, benötigen Sie die Antragsnummer der Einspeise-Voranfrage. Diese wird im Prozess der Einspeiseanmeldung abgefragt.

Die Einspeiseanmeldung ist dann die Voraussetzung für den Anschluss der Erzeugungsanlage an das Stromversorgungsnetz (Inbetriebsetzung). Sie gehört ebenso wie die Inbetriebsetzung zu Ihren Aufgaben als fachkundiges Installationsunternehmen.

3. Inbetriebsetzungsmeldung

Die Inbetriebsetzungsmeldung

Nachdem erfolgreicher Einspeiseanmeldung und Realisierung der Anlage bestätigen Sie uns mit der Inbetriebsetzungsmeldung den technisch einwandfreien und sicheren Zustand der Anlage.

Die Inbetriebsetzung wird ebenfalls online über das Geoportal gestellt. Die Zählersetzung und Inbetriebnahme wird dann gemeinsam mit einem Mitarbeiter der Städtische Werke Netz + Service GmbH durchgeführt.

    

Für die Anmeldung von Erzeugungsanlagen < 135kW sind im Allgemeinen, unter Beachtung der TAB sowie VDE-AR-N 4100/4105 und des geltenden Anmeldeverfahrens im Zuge der Einspeiseanmeldung, folgende Unterlagen rechtzeitig vor Beginn der Ausführungen bei der Städtische Werke Netz+ Service GmbH einzureichen:

  • Lageplan mit Flurstücknummer, aus dem die Bezeichnung und die Grenzen des Grundstücks sowie der Aufstellungsort der Erzeugungsanlage und/oder Speicher hervorgehen.
  • Für jede zugehörige Erzeugungseinheit ein Datenblatt mit den technischen Daten.
  • Für Speicher: Datenblatt mit allen technischen Daten.
  • Für jede Erzeugungseinheit und jeden Speicher das Deckblatt des Einheitenzertifikats und – bei Erzeugungseinheiten mit einem Eingangsstrom > 75 A – den Auszug „Netzrückwirkungen“ aus dem Prüfbericht.
  • Beschreibung der Schutzeinrichtungen (nach VDE-AR-N 4105 Abschnitt 6) und das Zertifikat für den Netz- und Anlagenschutz.
  • Soweit im jeweiligen Anschlussfall erforderlich: Zertifikat für die Leistungsflussüberwachung am Netzanschlusspunkt (PAV, E-Überwachung, 70-%-Begrenzung nach 5.7.4.2, Symmetrieeinrichtung nach VDE-AR-4100, 5.5).
  • Übersichtsschaltplan des Anschlusses der Erzeugungsanlage und/oder des Speichers (ggf. einschließlich bereits vorhandener Erzeugungsanlagen und/oder Speicher) an das Niederspannungsnetz mit den Daten der eingesetzten Betriebsmittel inkl. der Anordnung der Mess- und Schutzeinrichtungen sowie der Anordnung der Zählerplätze (auch dezentrale Zählerplätze).
  • Gewünschtes Messkonzept
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